Zentrum für Frühbetreuung

Gebietsleiter. Funktionen

Der Gebietsleiter kümmert sich um die Verwaltung der Zentren für kindliche Entwicklung und Frühbetreuung und das Behindertenzentrum, sowie die Programme, die sich an Menschen mit psychischer und/oder sensorischer Behinderung richten. Seine Hauptaufgaben sind:

  • Abwicklung der Vorgänge von Abkommen, Hilfen, Subventionen, etc.
  • Bearbeitung der administrativen Dokumente mit den verschiedenen Abteilungen des Rathauses (Sekretariat, Vermittlung, Sozialdienst, Personal, etc.)
  • Verbindungsglied sein zwischen den Mitarbeitern der Zentren und den Eltern und Vormündern.
  • Beausichtigung der Entwicklung der vorher geplanten Programmen in den Zentren durch Einführung von (Öfnungs-)Zeiten, Planung der Sitzungen und Aktivitäten, Koordination von Behandlungen und Werkstätten etc.
  • Beausichtigung der verschiedenen Koordinierungen mit anderen Zentren und Einrichtungen, sowie die Benennung von Personen, die daran teilnehmen sollten.
  • Vorschlag und Vereinfachung der Einführung von Teilnahmeorganen aller betreuten Menschen im Zentrum für kindliche Entwicklung und Frühbetreuung und dem Behindertenzentrum.
  • Gezielte Lenkung von eingehender und ausgehender Korrespondenz der Zentren, sowohl Breifpost als auch Emails.
  • Planung, in Zusammenarbeit mit dem/der Verantwortlichen der Schule/Universitätsfakultät, der Praktika der Schüler/innen beider Zentren durch die Koordinierung mit dem/der Tutor/in für Praktika.
  • Beaufsichtigung von Besprechungen zur Koordination zwischen den Mitarbeitern beider Zentren.
  • Beaufsichtigung der administrativen Aufgaben beider Zentren (Aufnahmen, Koordination zwischen den verschiedenen Betreuern, ...)
  • Erleichterung der Entscheidungsfindung, die demokratisch in den Besprechungen zur Koordination getroffen werden.
  • Zur Verfügungstellung von Dokumentenentwürfen und administrativen Vorgängen, um die Anträge und andere Dokumente des Personals beider Zentren mit dem Rathaus zu kanalisieren.
  • Handlungskoordination mit dem Vorstand des ASPADEM.
  • Weiterleitung von Reklamationen und Vorschlägen seitens der betreuten Menschen beider Zentren an die zuständigen Stellen.
  • Kontrolle von Eingang, Ausgang und Zwischenfällen allen Materials und Mobiliar beider Zentren.
  • Übernahme der Verantwortung für die Datenblätter beider Zentren gemäß des « Gesetzes zum Schutz von persönlichen Daten » und der Richtlinien für interne Vorgänge beider Zentren.
  • Kontrolle der Erreichung der gesetzten Ziele in beiden Zentren, aller Bereiche und Dienstleistungen.
  • Planung der Erstellung von Berichten, Projekten und anderer Dokumentation, die von den Einrichtungen angefordert wird, mit denen Abkommen, Subventionen oder Vereinbarungen bestehen.
  • Kontrolle des Jahresberichtes und Jahresplanung jedes der Zentren.
  • Vorschlagen von neuen Programmen für die beiden Zentren für Ereignisse, die eine Teilnahme der Zentren an regionalen, nationalen und internationalen Veranstaltungen ermöglichen.

Leistungen des Zentrums für kindliche Entwicklung und Erstbetreuung (CDIAT)


Das Zentrum für Frühbetreuung und Umschulung ist ein öffentliches und kostenloses spezialisiertes Zentrum, das durch das Stadtratsamt für Soziales des Rathauses Mazarrón subventioniert wird und geschützt ist durch das Abkommen zwischen dem Vorstand behinderter Personen des städtischen Institus für Soziale Angelegenheiten (IMAS) und unserem Rathaus, in dem verschiedene Leistungen angeboten werden:

  • Bewertung, Diagnose und Behandlung
  • sensorisch-motorische Stimulation
  • Pysiotherapie
  • Psychomotorik
  • Sprachförderung
  • Elternberatung
  • Familienbetreuung
  • Lern- und Bildungsbetreuung
  • Gesundheitliche Betreuung
  • Fallverfolgung
  • Orientierung und Beratung
  • Fahrdienst für Kinder, die am Zentrum teilnehmen (in Zusammenarbeit mit ASPADEM)


Die genannten Leistungen werden mehrheitlich im Gebäude des Zentrums, eingeweiht am 16. Januar 1996, angeboten, das zwei Stockwerke besitzt und über die folgenden Räumlichkeiten verfügt:

  • Zwei Räume für die Frühbetreuung mit 15,68 m²  bzw. 14,57 m² 
  • Zwei Räume für Pysiotherapie mit 29,14 m²  bzw. 15,99 m² 
  • Zwei Räume für Sprachstimulation mit 23,80 m²  bzw. 14,91 m² 
  • Einen Raum für Psychomotorik mit 35,25 m²
  • Einen Raum für Familienpsychologie mit 12,00 m²
  • Einen Büroraum für die Mitarbeiter mit 12,80 m²
  • Einen Materialraum mit 7,60 m²
  • Einen Archivraum mit 10,00 m²
  • Einen Warteraum mit 19,98 m²
  • Toiletten für die betreuten Personen und Mitarbeiter mit 25,60 m²

Das Zentrum für Frühbetreuung verfügt über eine bebaute Fläche von 297,59 m² und einer Nutzfläche von 280,38 m².

In einem Nebengebäude des Zentrums, das auf Baugrund der Gemeinde gebaut wurde, ist ein klimatisiertes Hallenbad untergebracht, in der die Hydrotherapien stattfinden; der Besitzer des Bads ist die Vereinigung ASPADEM und die Nutzung wird mit anderen, von der Vereinigung authorisierten Einrichtungen, geteilt.
 

Die Kleinbusse für den Fahrdienst des Zentrums sind Eigentum der Vereinigung ASPADEM, allerdings trägt das Rathaus die durch den Gebrauch entstehenden Kosten (die Fahrer sind Angestellte des Rathauses und der verbrauchte Kraftstoff wird ebenfalls vom Rathaus gestellt). Die Nutzung der Kleinbusse wird ebenfalls mit anderen durch ASPADEM authorisierten Einrichtungen geteilt.

  • Berechtigung. Rathaus von Mazarrón. P-3002600-I. C/ San Antonio Nr. 1. 30870
  • Registrierungsnummer der Genehmigung der Sozialdienste. C028079105
  • Adresse: C/ Virgen de Fátima 4. La Cañadica. 30870 Mazarrón
  • Gemeinde. Mazarrón
  • Geografischer Zuständigkeitsbereich : Gemeinde. In Ausnahmefällen können auch Kinder, die außerhalb der Gemeinde leben (in solchen Gemeinden, die zwar zu andren Orten gehören, sich jedoch geografisch näher an der Gemeinde Mazarrón befinden), den Fahrdienst nutzen, solange eine Notsituation gegeben ist und keine andere Möglichkeit für die Anfahrt zum Zentrum besteht.

Aufnahme und Ablauf

  Schritte, die zur Aufnahme nötig sind:
 

  1. Annahme. Jeder, der in das Zentrum aufgenommen werden will, füllt einen an das Rathaus gerichteten Antrag mit den entsprechenden Leistungen aus.
  2. Antwort auf den Antrag. Innerhalb von maximal fünf Werktagen, gerechnet ab dem Eingangsdatum des Antrags, wird mit der beantragenden Familie seitens des CDIAT Kontakt (telefonisch oder schriftlich) aufgenommen und über Folgendes informiert:
  • Ablehnung oder Annahme des Antrags aufgrund der Kriterien des CDIAT in Hinblick auf Alter, Problematik, Wohnort etc.
  • Listenwarteplatz des Antrags unter Bezugnahme auf die festgelegten Listenkriterien für die Annahme.
  • Das ungefähre Datum für ein Treffen mit dem zuständigen Mitarbeiter.

           Es erfolgt keine Versendung eines Schreibens, solange ein telefonischer Kontakt besteht, um mit der Familie ein Treffen mit dem zuständigen Mitarbeiter innerhalb von sieben Werktagen zu verabreden.
 

  1. Persönliches Gespräch. Vor dem Treffen mit dem zuständigen Mitarbeiter erfolgt ein Gespräch mit der Familie, um die persönlichen, sozialen und die Entwicklungsdaten des Kindes aufzunehmen und den Aufnahmegrund zu erfahren, damit die Koordinierung zwischen den einzelnen Bereichen oder die Spezialisierung eines Bereichs, je nach Fall, erfolgen kann.
  2. Untersuchung und Diagnose. In dieser Phase wird durch Standardtests, Beobachtung etc. eine Bewertung des Falls durchgeführt und je nach Ergebnis wird das weitere Vorgehen festgelegt:
  • Therapie
  • Familienbetreuung
  • Fallverfolgung
  • Orientierung
  • Krankschreibung
  • Überweisung
  1. Im Fall einer Therapie wird ein Vorgehensplan erstellt, der die mitwirkenden Mitarbeiter benennt, sowie die Behandlungsbereiche und Ansatzspunkte.
  2. Zu demselben Zweck erfolgt eine Besprechung für die Koordinierung von Therapeuten und Zentrumsleitung, um die Ansatzpunkte, die anzuwendende Behandlung, die Ziele und die Wahl des Tutors für den Betreuten zu bestimmen, dabei wird der Therapeut ausgewählt, der die für den Fall besten beruflichen Voraussetzungen mitbringt. In dieser Besprechung wird also das sogenannte Anfangsprogramm festgelegt.
  3. Dann beginnt die Behandlungsphase des Kindes, kombiniert mit einer Familienberatung, damit beides ineinander greifen kann.
  4. Nach einem Vierteljahr findet eine Besprechung der Zwischenergebnisse statt, in der sich die Therapeuten zusammen mit dem Tutor über ihre Sichtweisen und Beobachtungen hinsichtlich der angewandeten Therapie und die Anpassung und Entwicklung des Kindes in dieser Zeit austauschen. Die daraus folgenden Ergebnisse werden dann vom Koordinator oder Tutor den Eltern oder dem Tutor des CEIP (falls das Kind eingeschult ist) in einem weiteren Gespräch vorgelegt.
  5. Kontrolluntersuchungen. Als generelle Regel gilt, das die Kontrolluntersuchungen zum Geburtstag des Kindes oder mit der von den Mitarbeitern und Tutoren festgelegten Häufigkeit stattfinden.
  6. Das Therapieende ist erreicht, wenn nach einer Kontrolluntersuchung der Tutor oder andere verantwortliche Therapeuten ihr Einverständnis durch einen schriftlichen Bericht, in dem die dafür vorhandenen Gründe dargelegt werden, zum Ende der Therapie geben. Wenn der Fall es verlangt, unter den folgenden Umständen :
  • Fallverfolgung : es werden spätere Kontrolluntersuchungen angesetzt, ohne dass die Behandlung im Zentrum fortgeführt wird.
  • Überweisung: es erfolgt eine Überweisung an das Schulzentrum, Andere: spezielle Behandlungen, Schuleinheit.


Das Therapieende wird durch den Leiter des CDIAT authorisiert und der Stadtrat für Sozialpolitik gibt sein Plazet.

Aufnahmeantrag für das Zentrum für kindliche Entwicklung und Frühbetreuung in Mazarrón.

Vorsorge

Betreuungsbereiche